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Anzeige für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Auch Heizölverbraucheranlagen zählen zu den Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Es handelt sich hierbei um Anlagen zum Lagern, Abfüllen und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen auch um Anlagen zum Verwenden von Heizöl. Dabei sind v.a. Angaben zu den Behältern, den Sicherheitseinrichtungen und zu den Rohrleitungen erforderlich.
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Der Dienst steht allen Betreibern von Heizölverbraucheranlagen zur Verfügung.
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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Frau Dr. Schulz
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