Leistungen zur begleitenden Hilfe an Arbeitgeber
Als Arbeitgeber können Sie für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Beschäftigte Hilfe und Förderung erhalten. Sie können einen Antrag stellen oder einen Termin für eine individuelle Beratung anfragen. Ihr zuständiges Integrations- oder Inklusionsamt wird durch den Onlinedienst ermittelt.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Für die Antragsstellung können Nachweise hochgeladen werden. Das ist eine Kopie des Beschäftigungsnachweises der beschäftigten Person (Arbeitsvertrag, Ernennungsurkunde) sowie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Gleichstellungsbescheids. Sie können auch einen Antrag stellen, ohne die konkrete Antragsart oder Leistung zu kennen. Das zuständige Amt wird Kontakt mit Ihnen aufnehmen und den Antrag ggf. mit Ihnen vervollständigen.
In NRW, Bayern und dem Saarland wurden die Integrationsämter in Inklusionsämter umbenannt. Im Folgenden verwenden wir ausschließlich den Begriff Integrationsamt. Diese verkürzte Sprachform hat einen rein redaktionellen, vereinfachten Grund und beinhaltet keine Wertung.
Wie hoch sind die Kosten?
Es fallen keine Gebühren an.
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
Für die Beratungsanfrage brauchen Sie etwa 5 Minuten. Den Antrag stellen Sie innerhalb von etwa 15 - 20 Minuten.
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Die einfache Beratungsanfrage bearbeiten wir kurzfristig. Wenn Sie einen Antrag stellen, meldet sich Ihre Ansprechperson des Integrationsamts in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer kann mir helfen?
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Nutzen Sie gerne unsere Behörden-Hotline 115. Dort hilft man Ihnen weiter.
- Tel. 115
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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