AwSV-Anlagen anzeigen

Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der Dienst steht allen Betreibern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zur Verfügung.

Wie hoch sind die Kosten?

Wenn eine weitergehende Bearbeitung Ihrer Anzeige erforderlich ist, können Gebühren anfallen.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 5 - 10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Ihre Anzeige wird gespeichert. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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