Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Anzeige von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern, müssen Sie dies der Wasserbehörde mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Die Anzeigepflicht entfällt, wenn für die Anlage ein behördliches Zulassungsverfahren oder eine wasserrechtliche Eignungsfeststellung durchgeführt wird.
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Der Dienst steht allen Betreibern von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zur Verfügung.
Wenn eine weitergehende Bearbeitung Ihrer Anzeige erforderlich ist, können Gebühren anfallen.
ca. 5 - 10 Minuten
Ihre Anzeige wird gespeichert. Bei Bedarf melden wir uns bei Ihnen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Abwasserwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Frau Dr. Schulz
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