Sachkundige Person und Informationsbeauftrage AMG

Hier melden Sie eine sachkundige Person und/oder einen Informationsbeauftragten nach dem Arzneimittelgesetz. Die sachkundige Person ist dafür verantwortlich, dass jede Charge des Arzneimittels entsprechend den Vorschriften hergestellt und geprüft wurde. Der Informationsbeauftragte ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Arzneimittel korrekt registriert, ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht irreführend beworben werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.

Wie Sie ein Nutzerkonto für Unternehmen im Serviceportal Hamburg anlegen können, erfahren Sie hier im Video.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der Online-Dienst kann ausschließlich von Betrieben mit Erlaubnissen nach § 14 Arzneimittelgesetz oder pharmazeutischen Unternehmern mit Sitz in Deutschland genutzt werden.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten richten sich nach dem Zeitaufwand. Es gilt die jeweils aktuelle Tarif-Nr. 4.1.2.11.1 der Anlage zur Gebührenordnung für das Öffentliche Gesundheitswesen. Ein gesonderter Gebührenbescheid wird nachträglich zugestellt.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung dauert ca. 15 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen, dauert die Bearbeitung zwischen ein und vier Wochen.

Wer kann mir helfen?

Nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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