Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Die Feststellung der luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeit ist Voraussetzung für eine Tätigkeit im Luftsicherheitsbereich nach dem Luftsicherheitsgesetz. Reichen Sie den Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung und/oder auf Zugangsberechtigung hier online ein. Es ist je nach vorliegender Voraussetzung möglich, beide Anträge sowohl zusammen als auch separat zu stellen.
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Durch lückenlose Angaben und vollständige Antragsunterlagen vermeiden Sie Nachfragen und helfen uns, die Zuverlässigkeitsüberprüfung zügig zu bearbeiten.
Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Luftsicherheitsgesetz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 45,00 EUR pro Person. Die Kosten für die Überprüfung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit trägt der Arbeitgeber.
Das Ausfüllen nimmt ca. 10-20 Minuten in Anspruch.
Die Bearbeitung dauert ca. vier Wochen. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Erkenntnisse über die zu überprüfende Person vorliegen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen.
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Herr Thomas Kahrs
Frau Dagmar Wien
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