Schulungen und Zertifizierungen Luftsicherheit

Wer einen Verkehrsflughafen in Deutschland betreibt oder dort als Sicherheitsdienstleister tätig ist, kann digital mit der Luftsicherheitsbehörde zusammenarbeiten, Schulungsmeldungen übermitteln und Zertifizierungsanträge stellen. Grundlage ist § 8 LuftSiG. Anträge können für folgende sicherheitsrelevante Personengruppen gestellt werden: Ausbilderinnen und Ausbilder, Luftsicherheitskontrollkräfte sowie Personal für Zugangskontrollen und Streifengänge.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Das Angebot richtet sich an Flughafenbetreiber und weitere Arbeitgeber von Beschäftigten, die in der für die Luftsicherheit relevanten Bereichen tätig sind.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Gebühren richten sich nach der Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV). Sie werden je nach Einzelfall von der zuständigen Luftsicherheitsbehörde festgelegt.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 10 - 20 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Das hängt vom Einzelfall ab. Die für Sie zuständige Luftsicherheitsbehörde kann den zeitlichen Aufwand abschätzen.

Wer kann mir helfen?

Nutzen Sie gerne unsere bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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