Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Hier können Sie als Leitung von Einrichtungen/Institutionen die Meldung zum Masernschutzgesetz durchführen.
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Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen des Meldeformulars zu § 20 IfSG unsere Datenschutzerklärung und allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutzgrundverordnung.
Es fallen keine Gebühren an.
Je nachdem wie viele Personen Sie melden ca. 10 – 30 Minuten
Je nach Einzelfall ca. 6 - 12 Wochen
Für Fragen zur Meldung gem. Masernschutzgesetz wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Für Fragen zum Meldeportal:
Fachliche Leitstelle Softwareanwendungen ÖGD
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§20 Abs.8 sowie Abs.9 IfSG