Meldeportal gem. §20 IfSG (Masernschutzgesetz)

Hier können Sie als Leitung von Einrichtungen/Institutionen die Meldung zum Masernschutzgesetz durchführen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bitte beachten Sie vor dem Ausfüllen des Meldeformulars zu § 20 IfSG unsere Datenschutzerklärung und allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutzgrundverordnung.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Je nachdem wie viele Personen Sie melden ca. 10 – 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Je nach Einzelfall ca. 6 - 12 Wochen

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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Datenschutz

Rechtsgrundlagen

§20 Abs.8 sowie Abs.9 IfSG