Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Business.
Das Konsumcannabisgesetz regelt den gemeinschaftlichen Anbau und die kontrollierte Weitergabe von Cannabis für den Eigenkonsum durch Anbauvereinigungen. Mit diesem Online-Dienst ist es möglich, die Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Anbau und zur Weitergabe an Mitglieder der Vereinigung zu beantragen, Dokumente nachzureichen und Änderungen mitzuteilen.
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Dieser Service richtet sich ausschließlich an Anbauvereinigungen im Sinne des Cannabis-Gesetzes („Gemeinschaftlicher Eigenanbau und kontrollierte Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial in Anbauvereinigungen zum Eigenkonsum“). Vertretungsberechtigte Mitglieder einer Anbauvereinigung stellen hier Anträge auf gemeinschaftlichen Anbau und Eigenkonsum.
Derzeit kann der Dienst nur von Anbauvereinigungen mit Sitz in Hamburg genutzt werden. Anbauvereinigungen in anderen Bundesländern wenden sich bitte an die dort zuständige Behörde.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen stationären oder Laptop-Rechner benutzen, können Sie Ihre Daten zwischenspeichern und die Antragsstrecke in dieser Zeit unterbrechen. So können Sie eventuell auftretende Fragen klären und den Online-Dienst danach fortsetzen. Bei der mobilen Version z. B. auf einem Smartphone oder Tablet besteht diese Möglichkeit noch nicht. Hier müssten Sie Ihre Daten neu eingeben.
Es werden keine Gebühren im Online-Dienst erhoben. Über die anfallenden Gebühren im Erlaubnisverfahren werden Sie direkt von der zuständigen Behörde informiert.
Die Nutzung des Onlinedienstes dauert circa 20-30 Minuten
Die zuständige Behörde wird innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller notwendigen Angaben und Nachweise über den Antrag auf Erlaubnis entscheiden.
• Satzung der Vereinigung
• Auszug aus dem Vereins- bzw. Genossenschaftsregister
• Vertretungsberechtigung für die Anbauvereinigung bzw. Vollmacht (inkl. Zustimmung aller notwendigen vertretungsberechtigten Personen)
• Angaben zur Beantragung des Führungszeugnisses (Bundeszentralregister)
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Je Vereinigungsgelände ("befriedetes Besitztum"): Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte) im Maßstab min. 1:500 mit entsprechenden zeichnerischen Eintragungen
• Je Vereinigungsgebäude ("befriedetes Besitztum"): Bauzeichnung mit Maßstabsangabe (min. 1:100)
• Anbau- und Weitergabekonzept
• Sicherungs- und Schutzkonzept
• Nachweise der Beratungs- und Präventionskenntnisse
• Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
Ansprechpartner: Bezirksamt Altona, A/VS15
Adresse: Jessenstr. 4, 22767 Hamburg
Hier finden Sie weiterführende Hilfe zu diesem Online-Dienst.
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Datenschutz
Kapitel 4 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) in der jeweils geltenden Fassung