Meldung Überwachungsdaten Grundwasserabsenkung

Mit der wasserrechtlichen Erlaubnis für vorübergehende Grundwasserabsenkungen werden Auflagen und Bedingungen erteilt, die einzuhalten sind. Dazu gehören regelmäßige Meldungen, z.B. der geförderten Wassermengen und Wasserstände der Beobachtungsmessstellen. Diese Messdaten können über den Onlinedienst an die Wasserbehörde gemeldet werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Verwendung des Onlinedienstes ist nur möglich, wenn eine wasserrechtliche Erlaubnis für die vorübergehende Grundwasserabsenkung erteilt wurde.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an

Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?

Ca. 5-10 Minuten

Wer kann mir helfen?

  • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Wasser, Abwasser und Geologie, Referat Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers
    Neuenfelder Straße 19
    21109 Hamburg

  • Tel. +49 40 428 40 5337
  • anna-lena.jaffke@bukea.hamburg.de

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