Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Mit diesem Online-Dienst können Sie die Meldepflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Sinne des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes §17 Absatz 1 erfüllen. Sie können die Meldung als Eigentümer:in, Verwalter:in oder Sachkundige/r ausfüllen und einreichen.
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Lesen Sie bitte aufmerksam die erste Seite in dem Onlinedienst. Dort erhalten Sie alle Informationen, was Sie beachten müssen. Sie haben die Möglichkeit, das Formular zwischenzuspeichern, wenn Sie feststellen, dass Ihnen Informationen oder Unterlagen fehlen.
Es werden keine Gebühren erhoben.
Die Bearbeitung kann zwischen 20 und 40 Minuten dauern.
Sie erhalten direkt im Onlinedienst eine Rückmeldung, ob Sie die Pflicht erfüllt haben. Alle weiteren Details zum Ablauf erhalten Sie auf der ersten Seite im Onlinedienst.
Ansprechpartner für das Klimaschutzgesetz und die Meldepflicht:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt für Energie und Klima
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz