Erneuerbare-Energien-Pflicht bei Heizungstausch

Mit diesem Online-Dienst können Sie die Meldepflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Sinne des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes §17 Absatz 1 erfüllen. Sie können die Meldung als Eigentümer:in, Verwalter:in oder Sachkundige/r ausfüllen und einreichen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Lesen Sie bitte aufmerksam die erste Seite in dem Onlinedienst. Dort erhalten Sie alle Informationen, was Sie beachten müssen. Sie haben die Möglichkeit, das Formular zwischenzuspeichern, wenn Sie feststellen, dass Ihnen Informationen oder Unterlagen fehlen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?

Die Bearbeitung kann zwischen 20 und 40 Minuten dauern.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Sie erhalten direkt im Onlinedienst eine Rückmeldung, ob Sie die Pflicht erfüllt haben. Alle weiteren Details zum Ablauf erhalten Sie auf der ersten Seite im Onlinedienst.

Wer kann mir helfen?

  • Ansprechpartner für das Klimaschutzgesetz und die Meldepflicht:

    Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
    Amt für Energie und Klima
    Neuenfelder Straße 19
    21109 Hamburg

  • Tel. 040 428 40 -2732
  • klimaschutzgesetz-hamburg@bukea.hamburg.de

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