Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Nicht alle Immobilien verfügen über einen direkten Zugang zur öffentlichen Kanalisation. Schmutz -und Niederschlagswasser kann aber auch über ein Nachbargrundstück abgeleitet werden. Die entsprechenden Baulasten lassen sich online beantragen.
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Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten für die Antragstellung von Baulasten für die Abwasserbeseitigung. Informationen hierzu finden Sie unter: www.hamburg.de/baulasten/
Die Kosten richten sich nach der Baugebührenordnung (Link: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauGebOHA2006rahmen). In der Regel sind es zwischen 300 und 1000 Euro.
Wenn Sie alle Unterlagen zur Hand haben, brauchen Sie ca. 30 Minuten. Sie können auch unterbrechen und zwischenspeichern.
Nach Eingang aller Unterlagen ca. 4 Wochen. Komplexe Fälle können deutlich länger dauern.
• Grundbuchauszüge (nicht älter als 3 Monate)
• Entwässerungstechnischer Lageplan
• Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte (Maßstab 1:1000)
• Sielkatasterauszug (Leitungsbestandsplan) (Maßstab 1:1000)
• Handelsregister- bzw. Vereinsregisterauszug (nur bei Unternehmen oder Vereinen erforderlich)
• Zustimmung zur Eintragung der Baulast (nur bei eingetragener Auflassungsvormerkung im Grundbuch für zukünftige Käufer:innen des Grundstücks notwendig)
• Bestätigung der Gebührenübernahme (nur erforderlich, wenn die Gebühren nicht von der antragstellenden Person übernommen werden)
Christopher Grahl
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Referat Grundsatz Indirekteinleiter und Fachbetriebe (W 21)
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§ 4 Hamburgische Bauordnung (HBauO)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BauOHA2005rahmen
§ 6 Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-AbwGHArahmen