Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Wenn Sie zum Erbe berufen sind, aber die Erbschaft nicht annehmen möchten, müssen Sie die Erbschaft ausschlagen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aufgrund gesetzlicher Erbfolge, eines Testaments oder eines Erbvertrags erben. Die Ausschlagung einer Erbschaft muss innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen erklärt werden. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie erfahren, dass Sie als Erbe berufen sind. Dies setzt kein Schreiben des Gerichtes voraus, sondern bezieht sich ganz subjektiv und individuell auf Ihre Kenntnis zu Ihrer Erbenstellung.
Mit diesem Online-Dienst stellen Sie einen Antrag für eine Terminvereinbarung an das zuständige Nachlassgericht.
Wichtiger Hinweis: Dieser Online-Dienst dient nicht der Fristwahrung für die Ausschlagung einer Erbschaft!
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Bitte beachten Sie, dass es sich nicht um eine wirksame Ausschlagung einer Erbschaft handelt und der Online-Dienst nicht fristwahrend ist, sondern es sich um einen Antrag für eine Terminvereinbarung mit dem Nachlassgericht handelt.
Halten Sie folgende Informationen bereit (falls zutreffend):
Für die Nutzung des Online-Dienstes entstehen keine Kosten. Für eine Ausschlagung beim Amtsgericht, für die Sie mit dem Online-Dienst einen Termin beantragen, fällt eine Gebühr an. Die Gebühren für eine Erbausschlagung ergeben sich aus dem Wert der Erbschaft. Die Mindestgebühr beträgt 30 Euro.
ca. 10-60 Minuten, je nach Anzahl der Personen (ausschlagende Personen, Kinder und weitere Erben)
Die Bearbeitungsdauer für die Terminvergabe durch das zuständige Nachlassgericht kann je nach Sachverhalt variieren. Als Richtwert wird eine Bearbeitungsdauer von 14 Tagen angegeben. Sollten Sie aufgrund einer ablaufenden Frist einen kurzfristigen Termin benötigen, werden wir uns mit Ihnen kurzfristig in Verbindung setzen. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab. In besonders dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen, sich an ein Notariat zu wenden.
Freie und Hansestadt Hamburg
Amtsgericht Hamburg
Zur Ermittlung der Kontaktdaten des örtlich zuständigen Nachlassgerichts nutzen Sie bitte den Behördenfinder: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11252454/n0/
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
§§ 1942 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
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Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
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Gebührentabelle
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