Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Wenn Sie als Privatperson eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr beobachten, können Sie über diesen Online-Dienst selbige anzeigen. Insbesondere wenn Sie durch das Fehlverhalten von anderen im Straßenverkehr in Ihren Rechten beeinträchtigt wurden, können Sie diesen Sachverhalt der Bußgeldstelle mitteilen und auf diese Weise die Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens anregen. Verstöße im Rahmen von Unfällen können über diesen Dienst nicht angezeigt werden.
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Für das erfolgreiche Stellen einer Privatanzeige benötigen Sie mindestens 1 aussagekräftiges Foto des Verstoßes. Sie müssen Ihren Klarnamen sowie Ihre Adresse angeben. Ihre IP-Adresse wird zur Vermeidung von Missbrauch gespeichert.
Für Anzeigen im Bereich des fließenden Verkehrs ergeben sich aufgrund der Beweispflicht gegenüber Betroffener und der in Deutschland geltenden Fahrerhaftung insbesondere folgende Erfordernisse:
Es fallen keine Kosten an.
Das stellen der Anzeige dauert wenige Minuten.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Sie nicht über das Verfahren informieren.
Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Inneres und Sport - Abteilung für Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr - Hammer Straße 32-34, 22041 Hamburg
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