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Anforderung von Geburts-, Ehe- , Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden, sowie von beglaubigten Registerausdrucken
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Registrierung mit Identitätsüberprüfung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass die Personenstandsregister im Standesamt nicht unbegrenzt aufbewahrt werden. Sie können nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt rückwirkend Personenstandsurkunden von den Standesämtern erhalten. Aus einem Geburtenregister können die Standesämter 110 Jahre, aus einem Heirats- oder Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und aus einem Sterberegister 30 Jahre in die Vergangenheit Urkunden ausstellen. Sollten Sie Urkunden aus früheren Registern benötigen, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv.
14,50 € für jede Urkunde, 6,00 € für jede weitere identische Urkunde im gleichen Bestellvorgang
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