Baugenehmigungsverfahren - Beteiligung

Elektronische Beteiligung am bauaufsichtlichen Verfahren. Nur für den Dienstgebrauch – Dienst nur für Behörden und extern beteiligte Dienststellen

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Nur für den Dienstgebrauch
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Soweit nicht andere Fristen durch Rechtsvorschrift vorgesehen sind, ist die Stellungnahmen innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Unterlagen abzugeben.

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