Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie müssen in Hamburg wahlberechtigt sein.
Hier können Sie Ihren Antrag auf Briefwahl stellen.
Füllen Sie den Antrag nur aus, wenn Sie
Der Online-Dienst steht Ihnen ab dem 29.04.2024 bis inklusive dem 04.06.2024 zur Verfügung
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Sie müssen in Hamburg wahlberechtigt sein.
Bitte senden Sie uns den Briefwahlantrag nur einmal und nicht zusätzlich per Post, Fax oder E-Mail zu.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Antrag auf Briefwahl gestellt haben, können Sie am Wahltag nicht mehr mit Ihrer Wahlbenachrichtigung, sondern nur mit dem ausgestellten Wahlschein in einem Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen. Sollten Sie innerhalb von fünf Werktagen keine Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen haben, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Wahldienststelle.
Sie können den Antrag online bis zum 4. Juni 2024 stellen.
Es ist unzulässig, den Online-Briefwahlantrag für Andere zu stellen!
Wer unbefugt abstimmt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren Straftaten bei Wahlen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 – 108d Strafgesetzbuch).
Es fallen keine Gebühren an.
2 Minuten
Die Unterlagen werden Ihnen im Regelfall innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen nach Antragseingang zugestellt.
Behörde für Inneres und Sport
Landeswahlamt
Johanniswall 4
20095 Hamburg
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