Genehmigung von Theaterfeuerwerken beantragen

Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie:

  • einen Bühnenauftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen planen bzw.
  • explosionsgefährliche Stoffe oder feuergefährliche Handlungen in Film- und Fernsehproduktionsstätten vorführen wollen
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Halten Sie alle Dokumente zur Ortsbeschreibung (Lageplan, Bühnenaufbau, etc.), Befähigung oder Erlaubnis nach SprengG in digitaler Form bereit. Weitere Dokumente können sein: Genehmigung des Grundstückseigentümers, Sondernutzungsgenehmigung, Sperrgenehmigung, Ausnahmegenehmigung für Gewässer.
Sie sind ein gewerblicher Pyrotechniker und wollen ein Großfeuerwerk anzeigen? Nutzen Sie diesen Online-Dienst >> Abbrennen von gewerblichen Großfeuerwerken anzeigen
Sie sind kein gewerblicher Pyrotechniker und wollen eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk beantragen? Nutzen Sie diesen Online-Dienst >> Ausnahmegenehmigung für private Feuerwerke beantragen

Wie hoch sind die Kosten?

Aufwandsbezogen (u.a. Büroarbeitszeit, Abnahme vor Ort, Wegezeit, Fahrkostenpauschale)

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Bis zu zwei Wochen. Die Behörde meldet sich bei Ihnen um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Wer kann mir helfen?

Nutzen Sie gerne die bundesweite Behörden-Hotline. Dort hilft man Ihnen weiter.

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz

Rechtsgrundlagen

§23 Abs. 6,1. SprengV