Marktfestsetzung beantragen, ändern oder aufheben

Wenn Sie eine Veranstaltung festsetzen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Es besteht keine Pflicht zur Festsetzung einer Veranstaltung. Festgesetzte Veranstaltungen sind von bestimmten Vorgaben befreit.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Festsetzung einer Veranstaltung erfolgt bei Vorliegen aller Voraussetzungen und Unterlagen durch die zuständige Behörde.
Sie können als veranstaltende Person Messen, Ausstellungen und Märkte festsetzen lassen.

Das bedeutet, dass Sie von manchen Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Gesetzes über Sonntage, Feiertage, Gedenktage und Trauertage, des Arbeitszeitgesetzes und der Gewerbeordnung befreit sind. Sie können den Antrag als gewerbetreibende Person (natürliche oder juristische Person) stellen.

Der Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung liegt in Ihrer Entscheidung. Allerdings unterliegen nicht festgesetzte Veranstaltungen den allgemeinen Vorschriften, zum Beispiel der Reisegewerbekartenpflicht, dem Ladenöffnungsgesetz, dem Arbeitszeitgesetz und dem Sonn und Feiertagsschutzrecht. Eine Festsetzung ersetzt manche ggf. erforderliche Ausnahmen von diesen Vorschriften. Sie erhalten aus einer Hand die Marktprivilegien.

Wie hoch sind die Kosten?

Durch die Nutzung des Online-Dienstes entstehen Ihnen keine Kosten.
Für die Bearbeitung dieses Antrags entstehen variable Verwaltungsgebühren i.H.v. 100 bis 1.500 Euro. Diese werden im Nachgang berechnet.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

15 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 4 bis 6 Wochen. Die Bearbeitungsdauer ist abhängig davon, ob es sich um eine Erstveranstaltung oder eine Folgeveranstaltung handelt. Außerdem ist die Bearbeitungsdauer davon abhängig, wann die erforderlichen Unterlagen eingehen (Bearbeitungszeit beim für die Bundes- und Gewerbezentralregisterauszüge zuständigen Bundesamt für Justiz meist 2 bis 3 Wochen).

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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