Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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In der Freien und Hansestadt Hamburg wird zum Angeln ein Fischereischein und ein Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe des aktuellen Jahres (§ 12 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz - HmbFAnG) benötigt. Diese sind im Original oder bei Online-Entrichtung auch digital mitzuführen.
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Sie können die Fischereiabgabe für das laufende Jahr und / oder für bis zu zwei Jahre im Voraus erwerben.
Die Fischereiaufsicht und die Polizei kontrollieren vor Ort. Sie sind verpflichtet, den Fischereischein und den Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe (Siegel im Hamburger Fischereischein, Nachweisblatt der Ausgabestellen oder DIN A4 Ausdruck beim Online-Verfahren bzw. digital) im Original mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Für weitere Informationen insbesondere zu den Rechtsgrundlagen der Fischereiabgabe nutzen Sie bitte die Links im unteren Bereich.
Wenn Sie das Onlineverfahren nicht nutzen möchten, können Sie als Hamburgerin oder Hamburger auch bei den Hamburger Kundenzentren und für Auswärtige bei Ausgabestellen die Fischereiabgabe entrichten. Die Liste finden Sie ebenfalls bei den Links im unteren Bereich.
Die Fischereiabgabe für die Freie und Hansestadt beträgt 10,- € pro Kalenderjahr
(§ 1 Durchführungsverordnung – DVO zum HmbFAnG).
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Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
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