Schulweghilfe beantragen

Über diesen Online-Dienst können ausschließlich Leistungen für den Schulweg für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler mit einer (drohenden) Behinderung mit Wohnsitz und Schulbesuch in Hamburg beantragt werden.

  • Anträge auf Beförderungen zu Kindertageseinrichtungen sind an das Fachamt für Kindertagesbetreuung im jeweiligen Bezirk zu stellen.
  • Anträge auf Beförderungen zu Tagesförderstätten sind an das Fachamt für Eingliederungshilfe im Bezirksamt Wandsbek zu richten.
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.

Bitte beachten Sie, dass für die Bewilligung der Schulweghilfe bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind: Diese richten sich nach §§ 99, 112 SGB IX in Verbindung mit den Schulweghilfebestimmungen.
So ist u.a. grundsätzlich der Schulweg der Schülerinnen und Schüler von den Sorgeberechtigten sicherzustellen. Nur wenn es Ihnen nicht möglich oder zumutbar ist und Ihr Kind einen Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des Schulwegs hat, kann eine Schulweghilfe gewährt werden. Nachweise sind hierzu einzureichen.
Damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, bitten wir Sie diesen vollständig einzureichen. Der Online-Dienst unterstützt Sie bei der Eingabe Ihrer Daten und prüft diese immer wieder auf Vollständigkeit und Plausibilität.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bitte beachten Sie, dass Ihre Sitzung nach 60 Minuten Inaktivität aus Sicherheitsgründen beendet wird (TimeOut).

Hinweis: Sie können den jeweiligen Stand zwischenspeichern....

Nach dem Versenden des Antrags erhalten Sie eine Sendebestätigung.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung des Online-Dienstes entstehen Ihnen keine Kosten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig. In der Regel kann der Antrag im Online-Dienst in wenigen Minuten bearbeitet werden. Wichtig ist, dass Sie alle relevanten Nachweise in digitaler Form vorliegen haben, so dass Sie diese im Anschluss vollständig hochladen können.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Nach Eingang des Antrags werden Stellungnahmen der Schule und des Gesundheitsamtes eingeholt. Im Anschluss erfolgt die abschließende Bearbeitung. Nachfragen zum Bearbeitungsstand sind an die zuständige Schule zu richten.

Wer kann mir helfen?

Behörde für Schule und Berufsbildung
Sachgebiet "Soziale Leistungen" - V 242 -
Hamburger Straße 31
22083 Hamburg

Telefon:
115

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz