Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Bitte beachten Sie, dass für die Bewilligung der Schulweghilfe bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind: Diese richten sich nach §§ 99, 112 SGB IX in Verbindung mit den Schulweghilfebestimmungen.
So ist u.a. grundsätzlich der Schulweg der Schülerinnen und Schüler von den Sorgeberechtigten sicherzustellen. Nur wenn es Ihnen nicht möglich oder zumutbar ist und Ihr Kind einen Unterstützungsbedarf bei der Bewältigung des Schulwegs hat, kann eine Schulweghilfe gewährt werden. Nachweise sind hierzu einzureichen.
Damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, bitten wir Sie diesen vollständig einzureichen. Der Online-Dienst unterstützt Sie bei der Eingabe Ihrer Daten und prüft diese immer wieder auf Vollständigkeit und Plausibilität.