Zuverlässigkeit nach LuftSiG für Privatpersonen

Die Feststellung der Zuverlässigkeit nach dem Luftsicherheitsgesetz ist unter anderem Voraussetzung für den Ausbildungsbeginn bei Flugschulen sowie für den Erhalt von Fluglizenzen. Reichen Sie Ihren Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung hier online ein, wenn sich Ihr Hauptwohnsitz in einem der folgenden Bundländer befindet: Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein.
Sofern Sie einen Flughafenausweis benötigen oder die Zuverlässigkeitsüberprüfung aus beruflichen Gründen erforderlich ist, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Luftsicherheitsbehörde Hamburg.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung wird folgendermaßen und nur mit Ihrer Zustimmung durchgeführt:

Sie teilen uns die geforderten Angaben zu Ihrer Person mit. Zur Identitätsfeststellung fügen Sie bitte eine Kopie des Personalausweises/ (oder) Reisepasses (Vor- und Rückseite) oder sonstigen Ausweisdokumentes bei. Sofern Sie in den letzten 5 Jahren Ihren Wohnsitz mindestens 6 Monate auch im Ausland hatten, fügen Sie hier ein polizeiliches Führungszeugnis des Aufenthaltslandes im Original mit Apostille/Legalisation und eine deutsche Übersetzung bei. Diese Unterlagen sind zudem postalisch an die Behörde zu versenden. Die Daten werden von uns an Polizei- und Verfassungsschutzbehörden, das Zollkriminalamt sowie an das Bundeszentralregister, das Erziehungs- sowie an das Zentrale Staatsanwaltliche Verfahrensregister übermittelt. Diese Behörden teilen uns für die Beurteilung Ihrer Zuverlässigkeit bedeutsame Informationen mit. Im Einzelfall werden weitere Behörden eingeschaltet.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen nach dem Luftsicherheitsgesetz ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 45,00 EUR pro Person. Diese trägt nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 LuftSiG der Antragstellende. Die Gebühr ist direkt nach Antragstellung per Online-Payment (MasterCard, Visa, SEPA-Lastschrift) zu entrichten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Das Ausfüllen nimmt ca. 10-20 Minuten in Anspruch.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung dauert ca. vier Wochen. In Einzelfällen kann es zu Verzögerungen kommen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Erkenntnisse über die zu überprüfende Person vorliegen oder Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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