Hamburger Corona Härtefallhilfe (Direktantrag)

Soloselbstständige, die wirtschaftlich negativ durch die Corona-Pandemie betroffen sind, haben in der Regel Anspruch auf die Neustarthilfe des Bundes, wenn sie hohe Belastungen durch Fixkosten haben ggf. auf die Überbrückungshilfe III.
Für die wenigen Ausnahmefälle, die diese Bundesprogramme nicht nutzen können, wurde die Hamburger Corona Härtefallhilfe (HCH) für Soloselbstständige mit finanzieller Unterstützung des Bundes aufgelegt, die über dieses Portal beantragt werden kann.

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HINWEIS: Seit dem 1.11.2021 können Soloselbstständige keine Direktanträge mehr stellen. Eine Antragsstellung für Soloselbstständige durch einen oder eine prüfende/n Dritte/n bleibt weiterhin möglich. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Website der IFB unter https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/haertefallhilfen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto.

Antragsberechtigt für die Gewährung der Hamburger Corona Härtefallhilfe (HCH) sind:

  1. Soloselbstständige, die auf Grund besonderer Umstände, z.B. Umzug oder Umbau keinen (für die Neustarthilfe ausreichenden) Referenzumsatz 2019 nachweisen können, jedoch für alternative Vergleichszeiträume.
    Wichtig: Die Neustarthilfe kann grundsätzlich auch beantragt werden, wenn Soloselbstständige ihre Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 aufgrund von Elternzeit, Pflegezeit oder Krankheit unterbrochen haben.

  2. Soloselbstständige, die im Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 31. Oktober 2020 bzw. in begründeten Ausnahmefällen bis zum 31. Dezember 2020 ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben:

    1. die das Haupterwerbskriterium der Neustarthilfe (noch) nicht erfüllen, jedoch die selbstständige Tätigkeit mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von i.d.R. mehr als 15 Stunden ausüben bzw. ohne Pandemie ausgeübt hätten oder
    2. die keinen (für die Neustarthilfe ausreichenden) Referenzumsatz nachweisen können, jedoch einen plausiblen Plan-Umsatz gemäß Business Plan oder Jahresplanung.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Damit Rückfragen vermieden werden, sollten Sie die nachfolgenden digitalen Unterlagen (pdf, jpg, png, tif) zum Hochladen bereithalten.
Eine Kopie des Kontoauszugs, aus dem die IBAN und der Name der/des Antragstellenden ersichtlich ist. Andere vertrauliche Informationen können geschwärzt werden.
Ihre Steueridentifikationsnummer, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden)
Eine Kopie Ihres gesamten letzten Steuerbescheides
Eine Kopie der Gewerbeanmeldung (nur bei Gewerbetreibenden)
Eine Kopie der Feststellungserklärung (sofern vorliegend)
Umsatznachweise
Nachweise über bereits beantragte Coronahilfen

Hinweis: Um die Identität des/der Antragsstellenden zu prüfen, werden Sie nach der Antragsstellung per E-Mail zur Durchführung der Legitimation online oder durch einen sogenannten zuverlässigen Dritten (z.B. Hausbanken) aufgefordert.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Voraussichtlich 2-4 Wochen

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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