Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business.
Mit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola o. ä. nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können auch die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung über diesen Dienst einreichen.
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Die Veranstaltung muss in Hamburg stattfinden.
Das Spielkapital (Anzahl der Lose * Verkaufspreis eines Loses) darf 40.000 Euro nicht übersteigen.
Der Reinertrag muss für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden.
Bitte halten Sie zur Bearbeitung des Antrags die folgenden Daten bereit:
Durch die Nutzung des Dienstes entstehen keine Kosten.
Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei, wenn der Veranstalter eine vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtung ist. In allen anderen Fällen beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 Euro.
Die Bearbeitung des Antrags dauert nur wenige Minuten.
Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage. Es kann länger dauern, falls der Antrag unvollständig ist oder sich im Rahmen der Bearbeitung noch Fragen ergeben.
Behörde für Inneres und Sport
Glücksspielaufsicht
Johanniswall 4
20095 Hamburg
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz