Veranstaltung Kleine Lotterie

Mit diesem Dienst können Sie die Erlaubnis zur Durchführung einer Lotterie, Tombola o. ä. nach dem Dritten Abschnitt des Glücksspielstaatsvertrages beantragen. Sie können auch die Nachweise über die gemeinnützige Gewinnverwendung über diesen Dienst einreichen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Einfaches Servicekonto oder Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Veranstaltung muss in Hamburg stattfinden.
Das Spielkapital (Anzahl der Lose * Verkaufspreis eines Loses) darf 40.000 Euro nicht übersteigen.
Der Reinertrag muss für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden.

Bitte halten Sie zur Bearbeitung des Antrags die folgenden Daten bereit:

  • Informationen zum Veranstalter und Empfänger des Reinertrages (Name, Anschrift, E-Mail, vertretungsbefugte Person)
  • Angaben zu Geld- und Sachpreisen und deren ungefähren Wert
  • Anzahl der Lose und Lospreis in Euro
  • Kosten der Verlosung für den Veranstalter

Wie hoch sind die Kosten?

Durch die Nutzung des Dienstes entstehen keine Kosten.
Die Erlaubniserteilung ist gebührenfrei, wenn der Veranstalter eine vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannte Einrichtung ist. In allen anderen Fällen beträgt die Bearbeitungsgebühr 50 Euro.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung des Antrags dauert nur wenige Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung dauert im Regelfall nur wenige Tage. Es kann länger dauern, falls der Antrag unvollständig ist oder sich im Rahmen der Bearbeitung noch Fragen ergeben.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz