Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Antragstellung zur EU-Dienstleistungsrichtlinie über den Einheitlichen Ansprechpartner (EA)
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Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners können alle inländischen und ausländischen Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Gründerinnen und Gründer in Anspruch nehmen.
Beim Einheitlichen Ansprechpartner (EA) kann man sich über Tätigkeitsanforderungen informieren und Formalitäten elektronisch abwickeln.
Falls noch nicht geschehen, führen Sie bitte zuerst die Verfahrensklärung durch.
Wie melde ich ein Gewerbe an? Muss ich mein Gewerbe in die Handwerksrolle eintragen lassen? Brauche ich für mein Café eine Gaststättenerlaubnis? Wie beantrage ich eine Sondernutzungsgenehmigung? Und wer ist dafür zuständig? Immer wieder stehen Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer vor solchen und ähnlichen Fragen. Der Einheitliche Ansprechpartner Hamburg beantwortet Ihre Fragen aus einer Hand.
Sie können aber auch lediglich den Verfahrensfinder kostenlos nutzen, um sich die notwendigen Genehmigungen für Ihr Anliegen anzeigen zu lassen.
Siehe Link unter: Was es sonst noch zu wissen gibt?
Oder unter: https://www.hamburg.de/wirtschaft/gebuehren/
Abhängig vom Antrag
Abhängig vom Antrag
Einheitlicher Ansprechpartner Hamburg
Postfach 11 14 49
20414 Hamburg
Faxnummer: +49 (0)40 5332 6660-9