Einleitung von Abwasser aus Amalgamabscheidern

Für die Entsorgung von Amalgam-Abfällen ist eigentlich eine Genehmigung nötig, aber es gibt Ausnahmen: Wer einen Amalgamabscheider mit mindestens 95 Prozent Wirkungsgrad einsetzt, kann sich von der Genehmigungspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist eine Mitteilung an die zuständige Behörde. Der Online-Dienst bietet diese Möglichkeit.

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Die Mitteilung über Amalgamabscheider beruht auf § 11a Abs. 3 Nr. 6 HmbAbwG. Sie ist bei der Inbetriebnahme und bei eventuellen Änderungen erforderlich. Zuständig ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Adresse + Funktionspostfach s. u.

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Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

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