Rechtsbelehrung
Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu unrecht verdächtigt, macht sich folgender Straftatbestände strafbar:
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Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat gemäß
§ 145d StGB
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durch wissentlich falsche Angaben absichtlich einen anderen zu unrecht verdächtigen gemäß
§ 164 StGB
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vereiteln der Bestrafung eines anderen gemäß
§ 258 StGB
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Begünstigung eines anderen gemäß
§ 257 StGB
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Füllen Sie nun bitte auf den nachfolgenden Seiten die Formulare, soweit Ihnen möglich, aus. Beachten Sie dabei, je genauer ihre Angaben sind, desto besser gestaltet sich die anschließende polizeiliche Ermittlungstätigkeit. Wir werden uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen!
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