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Informationen zum Bauantrag – Laufende Antragsverfahren
Allgemeines
Durch Auswahl der Eigenschaft, in der Sie den Antrag stellen, können Sie steuern, dass die Felder
- Daten zu den gestellten Bauanträgen nach
§ 61 HBauO
und
§ 62 HBauO
einsehen und
- an die zuständige Bauaufsichtsbehörde Mitteilungen und Unterlagen senden.
Berechtigt sind Personen, Büros und Firmen, die über das Verfahren "Bauantrag" den Antrag eingereicht haben, sowie
die Bauherrin bzw. der Bauherr
des Vorhabens.
Die Bauherrin bzw. der Bauherr des Vorhabens kann weitere Personen, Büros oder Firmen die Berechtigung zur Einsicht in die Daten zu ihrem Vorhaben erteilen.
Die Bauherrin bzw. der Bauherr kann diese Berechtigung auch wieder entziehen. Siehe hierzu die Erläuterungen zur Seite
Rechte.
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Vorgänge
In der Liste sind die Vorgänge aufgeführt, deren Daten für Sie einsehbar sind. Ist die Liste leer oder ist der von Ihnen gewünschte Vorgang nicht aufgeführt, wechseln Sie bitte auf die Seite "Rechte".
Vorgang auswählen
Wählen Sie bitte einen Vorgang aus, indem Sie in dem Kästchen links neben dem Geschäftszeichen einen Haken setzen.
Den Haken können Sie mit der linken Maustaste oder durch markieren der Zeile und betätigen der Leertaste setzen und entfernen.
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Vorhaben
Auf der Seite "Vorhaben" sind für die Prüfung prägnante Merkmale zum Vorhaben aufgeführt:
- Das Verfahren bezeichnet das zur Prüfung des Vorhabens einschlägige Verwaltungsverfahren nach § 61 HBauO (Vereinfachtes Genehmigungsverfahren) oder § 62 HBauO (Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung)
- Belegenheit bezeichnet die wegerechtliche Anbindung des Baugrundstückes an den öffentlichen Grund.
- Die Beschreibung ist eine kurze Beschreibung des Vorhabens.
- Art des Vorhabens nach § 59 Absatz 1 HBauO.
- Gebäudeklasse nach § 2 Absatz 3 HBauO.
- Sonderbau nach § 2 Absatz 4 HBauO.
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Beteiligte
Dienststelle
Angezeigt wird die Dienststelle, die aktuell für den Antrag zuständig ist, sowie die für die Bearbeitung des Vorgangs zuständige Person.
Bauherrin / Bauherr nach § 54 HBauO
Angezeigt werden die Personen, die in ihrer Rolle als Bauherrin bzw. Bauherr nach § 54 HBauO zum Vorgang erfasst sind. Die Erfassung der Daten erfolgt auf Grundlage von § 21 BauVorlVO
Entwurfsverfasserin / Entwurfsverfasser nach § 55 HBauO
Angezeigt werden die Personen, die in ihrer Rolle als Entwurfsverfasserin bzw. Entwurfsverfasser nach § 55 HBauO zum Vorgang erfasst sind. Die Erfassung der Daten erfolgt auf Grundlage von § 21 BauVorlVO
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Stand des Verfahrens
Fristen
Bei Durchführung der Verwaltungsverfahren nach
§ 61 HBauO
(Vereinfachtes Genehmigungsverfahren) und
§ 62 HBauO
(Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung) hat der Gesetzgeber Entscheidungsfristen vorgesehen.
Maßgebend für den Fristbeginn ist der Eingang der vollständigen Unterlagen bei der für die Prüfung des Antrages zuständigen Dienststelle.
- Das Datum der Vollständigkeit der Bauvorlagen ist das Datum, an dem die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen vollzählig und mangelfrei bei der für die Prüfung des Antrages zuständigen Dienststelle eingegangen sind.
- Der Bearbeitungszeitraum beginnt mit der Vollständigkeit der Unterlagen und ergibt sich aus den Vorschriften zum einschlägigen Verwaltungsverfahren.
- Das Datum der Entscheidungsfrist errechnet sich aus dem Datum der Vollständigkeit der Unterlagen und dem Bearbeitungszeitraum.
- Wird die Entscheidungsfrist im Einvernehmen mit der Bauherrin bzw. dem Bauherrn verlängert, wird dieses in der Zeile des Eintrages Verlängerung der Entscheidungsfrist im Einvernehmen mit "ja" gekennzeichnet.
Verfahrensstand
In der Liste sind die Verfahrensstände zum Vorgang, chronologisch mit dem aktuellsten Verfahrensstand oben - aufgeführt.
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Unterlagen
Allgemein
Unterschieden wird zwischen Dokumenten, die von der Bauaufsichtsbehörde an die Bauherrin / den Bauherrn gesendet wurden, eingereichten Bauvorlagen bzw. Formularen und Schriftstücken.
Nach drücken der Schaltfläche "Liste anzeigen" wird die jeweilige Liste angezeigt.
Ist die Bezeichnung als Link ausgebildet, können Sie sich die entsprechende Datei anzeigen lassen, indem Sie einen Doppelklick mit der Maus auf der Dokumentbezeichnung ausführen. Die Datei wird in einem neuen Fenster angezeigt.
Nach drücken der Schaltfläche "Liste schließen" wird die Liste wieder geschlossen.
Sie können die Listen auch speichern und ausdrucken. Drücken Sie bitte hierfür auf die jeweilige Schaltfläche "Liste drucken".
Sie können die Liste individuell sortieren, indem Sie mit dem linken Mauszeiger auf die jeweilige Spaltenüberschrift klicken.
Hinweis: Bitte speichern Sie sich Ihre Vorlagen rechtzeitig ab, da das Verfahren nach Abschluss nur noch 30 Tage für Sie im Zugriff ist. Über den Abschluss des Verfahrens wird die Bauherrin bzw. der Bauherr per Mail informiert.
Dokumente an die Bauherrin / Bauherrn
In der Liste sind die für Sie einsehbaren Dokumente, mit dem Datum des Postausgangs bei der Bauaufsichtsbehörde und ggf. einer Bemerkung, aufgeführt.
Hinweis: Bei dem Dokument handelt es sich nicht um das Originaldokument.
Eingereichte Bauvorlagen
In der Liste sind die für Sie einsehbaren Bauvorlagen aufgeführt.
Erläuterung der Spalten:
- Eingang ist das Datum, an dem die Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
- Bezeichnung ist ein "Stichwort" zum Inhalt der Vorlage.
- Wird eine Vorlage mit einem Dokument, zum Beispiel einem Baugenehmigungsbescheid verknüpft, wird in der Spalte "Anlage zu" die Bezeichnung des Dokumentes angezeigt.
- zum Status gibt es nur eine Angabe, wenn die Vorlage ungültig geworden ist.
Wählen Sie bitte die Vorlage aus, indem Sie einen Doppelklick mit der Maus auf der Bezeichnung ausführen. Die Vorlage wird in einem neuen Fenster angezeigt.
Hinweis: Bei der Vorlage handelt es sich nicht um die Originalvorlage.
Eingereichte Schriftstücke
In der Liste sind die für Sie einsehbaren Schriftstücke aufgeführt.
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Unterlagen nachreichen
Auf der Seite "Unterlagen nachreichen" können Sie der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eine Nachricht gezielt zum Antrag senden. Dafür werden für die Absenderangaben Daten aus Ihren Profildaten im HamburgService übernommen.
Bitte wählen Sie die Eigenschaft, in der Sie die Nachricht senden (Bauherr, Entwurfsverfasser etc.) aus.
Adressat der Nachricht ist die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Als Betreff der Nachricht wird das Geschäftszeichen des Vorgangs eingetragen. Sie können den Betreff um einen eigenen Eintrag ergänzen. In das Textfeld können Sie eine Nachricht an den Adressaten eintragen.
Anlagen hinzufügen
Die Bauaufsicht unterscheidet bei den eingereichten Unterlagen zwischen Schriftstücken und Bauvorlagen. Bitte treffen auch Sie diese Unterscheidung. Dabei können Sie annehmen, dass es sich bei den in der Bauvorlageverordnung aufgeführten Unterlagen um Vorlagen handelt.
Der Dateiname muss selbsterklärend sein und daher, ohne die Datei zu öffnen, das Erstellungsdatum, den Dateiinhalt sowie die jeweilige Version abbilden. Dieser Dateiname muss auf jeder Zeichnung im Schriftfeld sichtbar sein.
Der Dateiname für Bauvorlagen muss für das gesamte Antragsverfahren eindeutig sein, das heißt, wird eine Bauvorlage geändert, ist dieses im Dateinamen deutlich zu machen.
Beispiel: 20140506_Grundriss_Erdgeschoss_V204 für Erdgeschossgrundriss in der Entwurfsversion 2.04, erstellt am 6. Mai 2014
Sie können Dateien im Dateiformat
/A hinzufügen. Zulässig sind die Formate PDF/A-1 nach ISO 19005-1 und PDF/A-2 nach ISO 19005-2. Zeichnungslayer sind bei der Erzeugung auf einer Ebene zusammenzufassen. In die PDF-Dateien dürfen keine weiteren Notizen, Kommentare und Dateianhänge eingebettet sein.
Die Größe einer Einzeldatei darf 10 MB, die Gesamtgröße aller Dateien 100 MB nicht überschreiten.
Auswahl und Hochladen von Schriftstücken und Bauvorlagen/Formularen
Für die Auswahl einer Datei klicken Sie bitte auf die Schaltfläche „Datei hinzufügen“. Sie können eine oder mehrere Dateien im Auswahldialog markieren. Die Auswahl wird unterhalb der Schaltfläche „Datei hinzufügen“ angezeigt.
Mit der Schaltfläche "Zurücksetzen" können Sie die Auswahl verwerfen.
Zum Hochladen der ausgewählten Dateien drücken Sie bitte die Schaltfläche „Upload starten“. Dieser Vorgang kann auch mehrfach ausgeführt werden.
Schriftstücke und Bauvorlagen/Formulare können nur nacheinander ausgewählt und hochgeladen werden. Bei der Auswahl von Dateien zu einer Auswahlliste geht die vorhandene Auswahl zur anderen Liste verloren.
Hinweis: Auswahl und Hochladen mehrerer Dateien in einem Arbeitsschritt können Sie mit folgenden Browsern nutzen: Internet Explorer® ab Version 10.0 oder eine aktuelle Version von Google Chrome®, Apple Safari®, Opera® oder Mozilla Firefox®.
Hinweis zum Time Out
Bitte beachten Sie, dass Sie nach dem Hochladen der Schriftstücke und Vorlagen Ihren Antrag zeitnah abschließen, da sonst nach 20 Minuten ohne Aktivität in dem Verfahren Ihre Anmeldung automatisch ungültig wird.
Löschen hochgeladener Dateien
Für das Löschen einer hochgeladenen Datei klicken Sie bitte mit dem Mauszeiger auf die Schaltfläche hinter dem Dateinamen. Möchten Sie mehrere Dateien gleichzeitig löschen, markieren Sie bitte mit der Maus das Auswahlkästchen vor den Dateinamen und klicken Sie auf die Schaltfläche "Entfernen".
Einverständniserklärung
Mit der Nachricht werden auch Daten aus Ihrem Benutzerprofil des HamburgService weitergegeben. Hierfür ist Ihr Einverständnis erforderlich. Ihr Einverständnis geben Sie, indem Sie in das Kontrollkästchen einen Haken setzen.
Wird das Einverständnis verweigert, wird also das Kontrollkästchen nicht auf aktiv gestellt, kann die Nachricht nicht versendet werden.
Schreiben senden
Zum Versenden der Nachricht drücken Sie bitte die Schaltfläche „Schreiben senden“. Nach dem Senden haben Sie die Möglichkeit Ihre Nachricht zu speichern und auszudrucken.
Nach Verarbeitung der Nachricht wird eine Liste der eingereichten Bauvorlagen an Ihr HamburgService Postfach gesandt.
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Rechte
Berechtigungen verwalten
Der Dialog zur Verwaltung von Berechtigungen wird nur angezeigt, wenn Sie auf der Seite "Vorgänge" einen Vorgang ausgewählt haben, für den Sie im Verfahren als Bauherrin bzw. Bauherr erfasst sind.
Wählen Sie bitte auf der Seite "Vorgänge" einen Vorgang aus, in dem Sie als Bauherrin bzw. Bauherr erfasst sind.
Es werden die Personen, Büros und Firmen aufgeführt, die berechtigt sind die Vorgangsdaten einzusehen, bzw. die diese Berechtigung angefordert haben.
Durch Setzen des Hakens kann den aufgeführten Personen die Berechtigung erteilt werden. Die Berechtigung, die Vorgangsdaten einzusehen, ist mit einem Haken in dem Kästchen links neben dem Namen gekennzeichnet.
Durch Entfernen des Hakens wird die Berechtigung entzogen.
Das Umschalten wird sofort wirksam. Datum und Uhrzeit zeigen die letzte Änderung.
Berechtigungen freischalten
Als Bauherrin bzw. Bauherr werden Ihnen die Zugangsdaten für Ihren Vorgang postalisch mitgeteilt. Um die Berechtigung frei zu schalten, die Vorgangsdaten einsehen zu können, tragen Sie bitte die Zugangsdaten in die vorgesehenen Felder ein. Beachten Sie dabei Groß- und Kleinschreibung und vermeiden Sie nicht vorgesehene Leerzeichen.
Bestätigen Sie Ihre Eingaben durch Drücken der Schaltfläche "Absenden".
Berechtigungen anfordern
Die Berechtigung, die Daten zu einem Vorgang einzusehen, kann bei der Bauherrin bzw. dem Bauherrn zum Vorgang angefordert werden.
Um die Berechtigung anzufordern tragen Sie bitte in die vorgesehenen Felder
- das Geschäftszeichen des Vorgangs
oder
- die Belegenheit des Baugrundstückes
- Straße
- Hausnummer
- und gegebenenfalls Hausnummernbuchstaben
ein. Beachten Sie dabei bitte Groß- und Kleinschreibung und vermeiden Sie nicht vorgesehene Leerzeichen.
Bestätigen Sie bitte Ihre Eingaben durch Drücken der Schaltfläche "Absenden".
Führt die Anforderung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis, wählen Sie bitte aus der Auswahlliste einen Eintrag aus. Die Auswahlliste öffnen Sie, indem Sie mit dem Mauszeiger in das Feld hinter dem Hinweis "Bitte aus dieser Liste einen Vorgang auswählen:" klicken.
Hinweis: Ausschließlich die Bauherrin bzw. der Bauherr zum Vorgang kann Ihnen die Berechtigung zur Einsichtnahme in die Vorgangsdaten erteilen. Nach dem Absenden wird Ihre Anforderung an die Bauherrin bzw. den Bauherrn weitergeleitet. Über die Erteilung werden Sie informiert.
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