Asbestanzeige - Hilfe


Allgemeines

Unternehmen können mit diesem Online-Dienst der zuständigen Behörde Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien anzeigen.

Die in der TRGS 519 beschriebenen Anzeigen können dazu mit diesem Dienst übertragen werden, der auch die Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde dazu unterstützt.

Die Aufsichtsbehörde verwendet diesen Online-Dienst ebenso, um ggf. Rückfragen und Nachforderungen zu den übermittelten Anzeigen an das Unternehmen zu stellen. Dazu werden entsprechende Nachrichten der Behörde an das Postfach des Unternehmens im Serviceportal übermittelt.

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Unternehmensbezogene Anzeige nach Anlage 1.1 der TRGS 519

Mit der unternehmensbezogenen Anzeige nach TRGS 519, Anlage 1.1 werden ebenso notwendige Grunddaten (Informationen zu Sachkundigen) angelegt. Es ist daher nicht möglich, ohne eine bereits über den Online-Dienst an die Behörde übermittelte unternehmensbezogene Anzeige nach TRGS 519, Anlage 1.1 andere Anzeigen zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien zu übermitteln.

Änderungen an Unternehmensdaten wie Name des Unternehmens, Adresse usw. müssen über die Angaben im Servicekonto durchgeführt werden. Auf diese Daten greift der Online-Dienst zurück und überträgt sie entsprechend mit den Anzeigen an die zuständige Behörde.

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Tätigkeiten

Auswahl der Art für die Tätigkeiten

Die Art der Tätigkeit muss durch Setzen des entsprechenden Häkchens (oder mehrerer) ausgewählt und festgelegt werden.

Beschreibung der Tätigkeit

Zur genaueren Beschreibung soll die Tätigkeit jeweils in dem folgenden Freitextfeld näher beschrieben werden. Zum Beispiel: „Entfernen von 50m2 Asbestzementplatten“

Hochladen / Zufügen von Dokumenten:

Es können hier maximal fünf Dokumente angegeben werden, die zusammen mit der Anzeige übertragen werden. Mit den folgenden Arten von Dokumenten kann die Tätigkeit ergänzend beschrieben werden:

Gefährdungsbeurteilung

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 6 Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber vor Beginn von ASI-Arbeiten und der dafür erforderlichen Nebenarbeiten zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführen oder ob bei diesen Tätigkeiten asbesthaltige Stäube frei gesetzt werden. Dieses erfolgt mittels einer Gefährdungsbeurteilung, die tätigkeitsbezogen durchzuführen ist.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

Betriebsanweisung

Unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung hat das Unternehmen eine Betriebsanweisung zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen. Die Betriebsanweisung muss mindestens Informationen enthalten über

  • die am Arbeitsplatz auftretenden asbesthaltigen Materialien sowie die Gesundheitsgefährdungen,
  • angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen hat,
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Ersten Hilfe,
  • sachgerechte Behandlung und Beseitigung entstehender asbesthaltiger Abfälle.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan

Bei Arbeiten an schwach gebundenen Produkten nach Nummer 14.1 TRGS 519 sind ergänzende Angaben nach Anlage 1.5 der TRGS 519 erforderlich.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

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Sachkundige Person(en)

Liste der sachkundigen Personen

In der Liste werden die bisher für das Unternehmen erfassten sachkundigen Personen angezeigt.

Die Reihenfolge / Sortierung der angezeigten Einträge kann in der Kopfzeile eingestellt werden.

Die Gültigkeit der Sachkunde ergibt sich aus der Gültigkeit des Zertifikats bzw. ggf. der Gültigkeit des Wiederholungslehrgangs.

Hinzufügen einer sachkundigen Person

Hier kann eine weitere sachkundige Person für das Unternehmen angelegt und hinzugefügt werden. Dazu öffnet sich dann ein neuer Dialog, um die entsprechenden Informationen aufzunehmen.

Anzahl der Beschäftigten

Hier ist die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen im Umgang mit Asbest anzugeben. Dazu zählen auch die Mitarbeiter mit Sachkundenachweisen.

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Anlegen einer sachkundigen Person

Anrede (optional)

Hier kann eine Anrede wie ‚Herr‘ oder ‚Frau‘ eingegeben werden. Die Eingabe ist optional – das Feld kann auch leer gelassen werden.

Vorname / Nachname

Hier ist der Name der sachkundigen Person zu erfassen.

Geburtsdatum

Das Geburtsdatum dient dazu, die Sachkundigen bei Namensgleichheit unterscheiden zu können. Das Geburtsdatum ist bitte in dem Format TT.MM.JJJJ einzugeben.

Art des Zertifikats

Hier ist einzugeben, ob das Zertifikat über die Sachkunde durch einen Lehrgang nach

  • TRGS 519, Anlage 3 (für ASI-Arbeiten mit Asbest)
  • TRGS 519, Anlage 4A (für Asbestzementprodukte)
  • TRGS 519, Anlage 4B (für ASI-Arbeiten geringen Umfangs)

oder nach

  • TRGS 519, Anlage 4 C (Integrierter ASI-Lehrgang (entspricht A gemeinsam mit B))

erreicht worden ist.

Bitte geben Sie entsprechend die Art des Zertifikates an.

Sachkunde gültig bis

Hier ist das Ablaufdatum für die Sachkunde einzugeben. Sachkundenachweise gelten für den Zeitraum von sechs Jahren. Hier ist das Gültigkeitsdatum des Grundlehrgangs einzugeben bzw. das Gültigkeitsdatum des (letzten) Wiederholungslehrgangs.

Grundlehrgang

Hier soll der Nachweis über den erfolgreich abgeschlossenen Grundlehrgang bereitgestellt werden. Ein entsprechendes Dokument (im PDF oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

Grundlehrgang absolviert am

Hier ist das Datum einzugeben, wann der Grundlehrgang absolviert wurde.

Fortbildungslehrgang (Wiederholungslehrgang) nach TRGS 519 Anlage 5 (optional)

Falls der Sachkundige bereits einen (oder mehrere) Wiederholungslehrgänge besucht hat, soll hier die Bescheinigung über den letzten Wiederholungslehrgang bereitgestellt werden. Wichtiger Hinweis: das Datumsfeld ‚Sachkunde gültig bis‘ ist bitte ebenfalls zu aktualisieren.

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Zusammenfassung der Anzeige 1.1

Auf dieser Seite werden die Angaben zur Asbestanzeige nach TRGS 519 Anlage 1.1 noch einmal zusammengefasst. Bitte prüfen Sie die in der Zusammenfassung angezeigten Angaben.

Art der Tätigkeiten

 Auswahl der Art für die Tätigkeiten

Die Art der Tätigkeit muss durch Setzen des entsprechenden Häkchens (oder mehrerer) ausgewählt und festgelegt werden.

Beschreibung der Tätigkeit

Zur genaueren Beschreibung soll die Tätigkeit jeweils in dem folgenden Freitextfeld näher beschrieben werden. Zum Beispiel: „Entfernen von 50m2 Asbestzementplatten“

Hochladen / Zufügen von Dokumenten:

Es können hier maximal fünf Dokumente angegeben werden, die zusammen mit der Anzeige übertragen werden. Mit den folgenden Arten von Dokumenten kann die Tätigkeit ergänzend beschrieben werden:

Gefährdungsbeurteilung

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 6 Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber vor Beginn von ASI-Arbeiten und der dafür erforderlichen Nebenarbeiten zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführen oder ob bei diesen Tätigkeiten asbesthaltige Stäube frei gesetzt werden. Dieses erfolgt mittels einer Gefährdungsbeurteilung, die tätigkeitsbezogen durchzuführen ist.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

Betriebsanweisung

Unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung hat das Unternehmen eine Betriebsanweisung zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen. Die Betriebsanweisung muss mindestens Informationen enthalten über

  • die am Arbeitsplatz auftretenden asbesthaltigen Materialien sowie die Gesundheitsgefährdungen,
  • angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen hat,
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Ersten Hilfe,
  • sachgerechte Behandlung und Beseitigung entstehender asbesthaltiger Abfälle.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan

Bei Arbeiten an schwach gebundenen Produkten nach Nummer 14.1 TRGS 519 sind ergänzende Angaben nach Anlage 1.5 der TRGS 519 erforderlich.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

Sachkundige Personen

In dieser Liste werden die angelegten sachkundigen Personen angezeigt.

Einwilligung

Unternehmen sind verpflichtet, eine Kopie der jeweiligen Anzeige dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu übersenden.

Hier kann ausgewählt werden, ob die zuständige Behörde auf Basis der übermittelten Anzeige eine Kopie dieser an die jeweilige Unfallversicherung übermittelt.

Die Behörde kann für die Übertragung jedoch keine Gewähr übernehmen – es bleibt weiterhin die Verantwortung des Unternehmens, dass die Unfallversicherung eine Kopie der Asbestanzeige erhält.

 

Wenn sie aus der Zusammenfassung bei anderen Eingabefeldern noch Änderungsbedarf erkennen, gehen Sie bitte auf den entsprechenden Eingabeschritt zurück und nehmen die Änderungen dort vor.

Wenn alle Eingaben korrekt sind, übertragen Sie bitte die Anzeige.

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Ergänzende Anzeige nach Anlage 1.2 der TRGS 519

Ort der Tätigkeit

Adresse der Baustelle

Hier muss die Adresse der Baustelle angegeben werden, auf der die anzeigten Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Die Adresse wird mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl (PLZ) und Ort angegeben.

Zusatz (optional)

In diesem Feld können weitere Informationen zur Adresse angegeben werden. Dies kann z.B. eine Stockwerksbezeichnung sein oder ein anderer beschreibender Text.

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Zeitraum der Tätigkeiten

Beginn der Tätigkeit

Hier ist der geplante Beginn der Tätigkeit anzugeben. Das Datum kann dazu auch aus einem Kalender ausgewählt werden.

Der Beginn der Tätigkeiten sollte mehr als 7 Tage nach dem Zeitpunkt der Übermittelung der Anzeige liegen. Wird ein kürzerer Zeitraum gewählt, so erscheint ein Eingabefeld, in dem die Eilbedürftigkeit (Unterschreiten der 7-Tagesfrist) begründet werden muss.

Ende der Tätigkeit

Hier ist das geplante Ende der Tätigkeit anzugeben. Das Datum kann dazu auch aus einem Kalender ausgewählt werden.

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Sachkundige vor Ort

Auswahl der Sachkundigen

Mindestens ein Sachkundiger muss ausgewählt werden. Es können auch mehrere Sachkundige ausgewählt werden.

Sollten hier Sachkundige fehlen, dann dies bitte in der Verwaltung der Sachkundigen in Anzeige 1.1 prüfen.

Ansprechpartner auf der Baustelle

Diese Angaben sind optional. Hier kann eine Person mit Namen und Kontaktmöglichkeit (Telefon) angegeben werden, die auf der Baustelle zur Kontaktaufnahme von der Behörde telefonisch erreicht werden kann. Diese Person sollte nicht im Schwarzbereich tätig sein, damit sie ggf. Telefonate annehmen kann.

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Tätigkeiten

Beschreibung der Tätigkeit

In dem Eingabefeld ist eine Beschreibung der Tätigkeit einzugeben.

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Verfahren der Abfallbehandlung

Mindestens eine Option muss ausgewählt werden.

 

Beseitigung durch Entsorgungsfachbetrieb

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann der Name des Entsorgungsfachbetriebes einzutragen.

Beseitigung auf Deponie

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann der Name der für Asbest zugelassenen Deponie einzutragen

Andere Art der Abfallbeseitigung

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann die Beschreibung der Art der Abfallentsorgung einzutragen

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Zusammenfassung der Anzeige 1.2

Auf dieser Seite werden die Angaben zur Asbestanzeige nach TRGS 519 Anlage 1.2 noch einmal zusammengefasst. Bitte prüfen Sie die in der Zusammenfassung angezeigten Angaben.

 

Ort der Baustelle

Adresse der Baustelle

Hier muss die Adresse der Baustelle angegeben werden, auf der die anzeigten Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Die Adresse wird mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl (PLZ) und Ort angegeben.

Zusatz (optional)

In diesem Feld können weitere Informationen zur Adresse angegeben werden. Dies kann z.B. eine Stockwerksbezeichnung sein oder ein anderer beschreibender Text.

 

Zeitraum der Tätigkeiten mit Asbest

Beginn der Tätigkeit

Hier ist der geplante Beginn der Tätigkeit anzugeben. Das Datum kann dazu auch aus einem Kalender ausgewählt werden.

Der Beginn der Tätigkeiten sollte mehr als 7 Tage nach dem Zeitpunkt der Übermittelung der Anzeige liegen. Wird ein kürzerer Zeitraum gewählt, so erscheint ein Eingabefeld, in dem die Eilbedürftigkeit (Unterschreiten der 7-Tagesfrist) begründet werden muss.

Ende der Tätigkeit

Hier ist das geplante Ende der Tätigkeit anzugeben. Das Datum kann dazu auch aus einem Kalender ausgewählt werden.

 

Sachkundige vor Ort

Auswahl der Sachkundigen

Mindestens ein Sachkundiger muss ausgewählt werden. Es können auch mehrere Sachkundige ausgewählt werden.

Sollten hier Sachkundige fehlen, dann dies bitte in der Verwaltung der Sachkundigen in Anzeige 1.1 prüfen.

 

Ansprechpartner auf der Baustelle

Diese Angaben sind optional. Hier kann eine Person mit Namen und Kontaktmöglichkeit (Telefon) angegeben werden, die auf der Baustelle zur Kontaktaufnahme von der Behörde telefonisch erreicht werden kann. Diese Person sollte nicht im Schwarzbereich tätig sein, damit sie ggf. Telefonate annehmen kann.

 

Durchgeführte Tätigkeiten

Beschreibung der Tätigkeit

In dem Eingabefeld ist eine Beschreibung der Tätigkeit einzugeben.

 

Verfahren der Abfallbeseitigung

Mindestens eine Option der Abfallbeseitigung muss ausgewählt werden.

 

Beseitigung durch Entsorgungsfachbetrieb

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann der Name des Entsorgungsfachbetriebes einzutragen.

 

Beseitigung auf Deponie

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann der Name der für Asbest zugelassenen Deponie einzutragen

 

Andere Art der Abfallbeseitigung

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann die Beschreibung der Art der Abfallentsorgung einzutragen

 

Einwilligungserklärung Unfallversicherung

Unternehmen sind verpflichtet, eine Kopie der jeweiligen Anzeige dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu übersenden.

Hier kann ausgewählt werden, ob die zuständige Behörde auf Basis der übermittelten Anzeige eine Kopie dieser an die jeweilige Unfallversicherung übermittelt.

Die Behörde kann für die Übertragung jedoch keine Gewähr übernehmen – es bleibt weiterhin die Verantwortung des Unternehmens, dass die Unfallversicherung eine Kopie der Asbestanzeige erhält.

 

Wenn sie aus der Zusammenfassung bei anderen Eingabefeldern noch Änderungsbedarf erkennen, gehen Sie bitte auf den entsprechenden Eingabeschritt zurück und nehmen die Änderungen dort vor.

 

Wenn alle Eingaben korrekt sind, übertragen Sie bitte die Anzeige.

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Objektbezogene Anzeige nach Anlage 1.3 der TRGS 519

 

Adresse

Adresse der Baustelle

Hier muss die Adresse der Baustelle angegeben werden, auf der die anzeigten Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Die Adresse wird mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl (PLZ) und Ort angegeben.

Zusatz (optional)

In diesem Feld können weitere Informationen zur Adresse angegeben werden. Dies kann z.B. eine Stockwerksbezeichnung sein oder ein anderer beschreibender Text.

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Zeitraum

Beginn der Tätigkeit

Hier ist der geplante Beginn der Tätigkeit anzugeben. Das Datum kann dazu auch aus einem Kalender ausgewählt werden.

Der Beginn der Tätigkeiten sollte mehr als 7 Tage nach dem Zeitpunkt der Übermittelung der Anzeige liegen. Wird ein kürzerer Zeitraum gewählt, so erscheint ein Eingabefeld, in dem die Eilbedürftigkeit (Unterschreiten der 7-Tagesfrist) begründet werden muss.

Ende der Tätigkeit

Hier ist das geplante Ende der Tätigkeit anzugeben. Das Datum kann dazu auch aus einem Kalender ausgewählt werden.

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Sachkundige vor Ort

Sachkundige

Aus der Liste der Sachkundigen können die Personen ausgewählt werden, die bei den Tätigkeiten vor Ort sein werden.

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Tätigkeiten

Auswahl der Art für die Tätigkeiten

Die Art der Tätigkeit muss durch Setzen des entsprechenden Häkchens (oder mehrerer) ausgewählt und festgelegt werden.

Beschreibung der Tätigkeit

Zur genaueren Beschreibung soll die Tätigkeit jeweils in dem folgenden Freitextfeld näher beschrieben werden. Zum Beispiel: „Entfernen von 50m2 Asbestzementplatten“

Hochladen / Zufügen von Dokumenten:

Es können hier maximal fünf Dokumente angegeben werden, die zusammen mit der Anzeige übertragen werden. Mit den folgenden Arten von Dokumenten kann die Tätigkeit ergänzend beschrieben werden:

Gefährdungsbeurteilung

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 6 Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber vor Beginn von ASI-Arbeiten und der dafür erforderlichen Nebenarbeiten zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführen oder ob bei diesen Tätigkeiten asbesthaltige Stäube frei gesetzt werden. Dieses erfolgt mittels einer Gefährdungsbeurteilung, die tätigkeitsbezogen durchzuführen ist.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

Betriebsanweisung

Unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung hat das Unternehmen eine Betriebsanweisung zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen. Die Betriebsanweisung muss mindestens Informationen enthalten über

  • die am Arbeitsplatz auftretenden asbesthaltigen Materialien sowie die Gesundheitsgefährdungen,
  • angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen hat,
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Ersten Hilfe,
  • sachgerechte Behandlung und Beseitigung entstehender asbesthaltiger Abfälle.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan

Bei Arbeiten an schwach gebundenen Produkten nach Nummer 14.1 TRGS 519 sind ergänzende Angaben nach Anlage 1.5 der TRGS 519 erforderlich.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

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Verfahren der Abfallbehandlung

Mindestens eine Option muss ausgewählt werden.

Beseitigung durch Entsorgungsfachbetrieb

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann der Name des Entsorgungsfachbetriebes einzutragen.

Beseitigung auf Deponie

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann der Name der für Asbest zugelassenen Deponie einzutragen

Andere Art der Abfallbeseitigung

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann die Beschreibung der Art der Abfallentsorgung einzutragen

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Zusammenfassung der Anzeige 1.3

Auf dieser Seite werden die Angaben zur Asbestanzeige nach TRGS 519 Anlage 1.3 noch einmal zusammengefasst. Bitte prüfen Sie die in der Zusammenfassung angezeigten Angaben.

 

Ort der Baustelle

Adresse der Baustelle

Hier muss die Adresse der Baustelle angegeben werden, auf der die anzeigten Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Die Adresse wird mit Straße, Haus-Nr., Postleitzahl (PLZ) und Ort angegeben.

 

Zusatz (optional)

In diesem Feld können weitere Informationen zur Adresse angegeben werden. Dies kann z.B. eine Stockwerksbezeichnung sein oder ein anderer beschreibender Text.

 

Zeitraum der Tätigkeiten mit Asbest

Beginn der Tätigkeit

Hier ist der geplante Beginn der Tätigkeit anzugeben. Das Datum kann dazu auch aus einem Kalender ausgewählt werden.

Der Beginn der Tätigkeiten sollte mehr als 7 Tage nach dem Zeitpunkt der Übermittelung der Anzeige liegen. Wird ein kürzerer Zeitraum gewählt, so erscheint ein Eingabefeld, in dem die Eilbedürftigkeit (Unterschreiten der 7-Tagesfrist) begründet werden muss.

 

Ende der Tätigkeit

Hier ist das geplante Ende der Tätigkeit anzugeben. Das Datum kann dazu auch aus einem Kalender ausgewählt werden.

 

Sachkundige vor Ort

Auswahl der Sachkundigen

Mindestens ein Sachkundiger muss ausgewählt werden. Es können auch mehrere Sachkundige ausgewählt werden.

Sollten hier Sachkundige fehlen, dann dies bitte in der Verwaltung der Sachkundigen in Anzeige 1.1 prüfen.

 

Anzahl der Beschäftigten

Hier ist die Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen im Umgang mit Asbest anzugeben. Dazu zählen auch die Mitarbeiter mit Sachkundenachweisen.

 

Ansprechpartner auf der Baustelle

Diese Angaben sind optional. Hier kann eine Person mit Namen und Kontaktmöglichkeit (Telefon) angegeben werden, die auf der Baustelle zur Kontaktaufnahme von der Behörde telefonisch erreicht werden kann. Diese Person sollte nicht im Schwarzbereich tätig sein, damit sie ggf. Telefonate annehmen kann.

 

Tätigkeiten mit Asbest

Auswahl der Art für die Tätigkeiten

Die Art der Tätigkeit muss durch Setzen des entsprechenden Häkchens (oder mehrerer) ausgewählt und festgelegt werden.

 

Beschreibung der Tätigkeit

Zur genaueren Beschreibung soll die Tätigkeit jeweils in dem folgenden Freitextfeld näher beschrieben werden. Zum Beispiel: „Entfernen von 50m2 Asbestzementplatten“

 

Hochladen / Zufügen von Dokumenten:

Es können hier maximal fünf Dokumente angegeben werden, die zusammen mit der Anzeige übertragen werden. Mit den folgenden Arten von Dokumenten kann die Tätigkeit ergänzend beschrieben werden:

 

Gefährdungsbeurteilung

Zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 6 Gefahrstoffverordnung hat der Arbeitgeber vor Beginn von ASI-Arbeiten und der dafür erforderlichen Nebenarbeiten zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien durchführen oder ob bei diesen Tätigkeiten asbesthaltige Stäube frei gesetzt werden. Dieses erfolgt mittels einer Gefährdungsbeurteilung, die tätigkeitsbezogen durchzuführen ist.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

 

Betriebsanweisung

Unter Berücksichtigung der Gefährdungsbeurteilung hat das Unternehmen eine Betriebsanweisung zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen. Die Betriebsanweisung muss mindestens Informationen enthalten über

  • die am Arbeitsplatz auftretenden asbesthaltigen Materialien sowie die Gesundheitsgefährdungen,
  • angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die der Beschäftigte zu seinem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen hat,
  • Maßnahmen bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen und zur Ersten Hilfe,
  • sachgerechte Behandlung und Beseitigung entstehender asbesthaltiger Abfälle.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

 

Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan

Bei Arbeiten an schwach gebundenen Produkten nach Nummer 14.1 TRGS 519 sind ergänzende Angaben nach Anlage 1.5 der TRGS 519 erforderlich.

Ein entsprechendes Dokument (im pdf oder Word-Format) kann hier hochgeladen werden.

 

Abfallbeseitigung

Mindestens eine Option der Abfallbeseitigung muss ausgewählt werden.

Beseitigung durch Entsorgungsfachbetrieb

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann der Name des Entsorgungsfachbetriebes einzutragen.

 

Beseitigung auf Deponie

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann der Name der für Asbest zugelassenen Deponie einzutragen

 

Andere Art der Abfallbeseitigung

Ggf. ist diese Möglichkeit durch Setzen des Häkchens auszuwählen. Weiter ist dann die Beschreibung der Art der Abfallentsorgung einzutragen

 

Einwilligungserklärung

Unternehmen sind verpflichtet, eine Kopie der jeweiligen Anzeige dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu übersenden.

Hier kann ausgewählt werden, ob die zuständige Behörde auf Basis der übermittelten Anzeige eine Kopie dieser an die jeweilige Unfallversicherung übermittelt.

Die Behörde kann für die Übertragung jedoch keine Gewähr übernehmen – es bleibt weiterhin die Verantwortung des Unternehmens, dass die Unfallversicherung eine Kopie der Asbestanzeige erhält.

 

 

Wenn sie aus der Zusammenfassung bei anderen Eingabefeldern noch Änderungsbedarf erkennen, gehen Sie bitte auf den entsprechenden Eingabeschritt zurück und nehmen die Änderungen dort vor.

 

Wenn alle Eingaben korrekt sind, übertragen Sie bitte die Anzeige.

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