Das Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen im
Bezirk Nord,
die Grundsicherungs- und Sozialdienststellen in den Hamburger Bezirken
und
das Fachamt Eingliederungshilfe im Bezirk Wandsbek..
Auch die jeweiligen Anbieter können Auskunft geben, unter welchen
Bedingungen die Kosten für ihr Angebot üblicherweise übernommen werden.
Die Vorschriften des Sozialgesetzbuches
XII mit den zugehörigen Verordnungen und verwaltungsinternen Vorschriften sind veröffentlicht
in der Infoline der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz.
Wer Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe hat, kann diese auch in der
Form des Persönlichen Budgets bekommen. Wer ein Persönliches Budget
erhält, kann sich die notwendigen Leistungen selbst organisieren oder zusammenstellen.
Diese Leistungen können auch ganz oder teilweise bei den Anbietern "eingekauft"
werden, die in dieser Datenbank verzeichnet sind.
Diese Datenbank enthält nur diejenigen Angebote, für die eine Vereinbarung
mit dem Sozialhilfeträger abgeschlossen wurde (sogenannte Sachleistungen). Ob und
zu welchen Bedingungen die Anbieter bestimmte Leistungen, insgesamt oder einzelne
Teile daraus, auch im Rahmen eines persönlichen Budgets anbieten, erfragen Sie bitte
bei den Anbietern direkt.
Anbieter für ambulante Pflegeleistungen finden sie hier.
Die Veröffentlichung von Daten über Angebote, Leistungen, Qualität
und Kosten in dieser Datenbank ist freiwillig. Gesetzliche Regelungen zur Veröffentlichung
bestimmter Angaben gibt es bisher z.B. bei Krankenhäusern (Sozialgesetzbuch V) oder
bei Pflegeeinrichtungen (Sozialgesetzbuch XI), aber nicht bei der Eingliederungshilfe
(Sozialgesetzbuch XII).
Die Herausgeber danken allen Trägern, Einrichtungen und Diensten,
die ihre Angaben für diese Datenbank zur Verfügung gestellt haben.